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FlexDays 4 Tage / Woche Terms & Conditions

§ 1 Allgemeines

(1) URBANWORKKREFELD – Coworking Space. ist ein Angebot der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG, Neue Linner Str. 87, 47798 Krefeld, nachfolgend auch Betreiberin genannt. Die Betreiberin ist somit immer die GGK.

(2) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Betreiberin und dem jeweiligen Nutzer:in (beide gemeinsam auch als „Vertragspartner“ bezeichnet) über Coworking Spaces, Besprechungsräume, Workshopräume, TeamOffices, EventSpace und die MemberShipCard.

(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher:innen im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB.

(4) Die Arbeitsplätze, Besprechungs- und Workshopräume dürfen durch die Nutzer:innen nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebes (Büroarbeitsplätze, Besprechungen, Durchführung von geschäftlichen Veranstaltungen) ist nicht zulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die GGK zur fristlosen Kündigung.

(5) Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle der GGK. Der/die Nutzer:in akzeptiert, dass dieser Vertrag kein Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten der Nutzer:innen in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Coworking ist eine Dienstleistung, die das Ziel verfolgt, die Arbeitssituation der Nutzer:innen zu verbessern. Dazu wird den Nutzer:innen eine Arbeitsumgebung inklusive gemeinschaftlicher Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Dieses soll den Nutzer:innen Kosten einsparen und zugleich die Möglichkeit bieten, ihr berufliches Netzwerk zu erweitern, Wissen auszutauschen und ihr Unternehmen zu präsentieren.

(2) Gegenstand der Angebote und der Dienstleistungen der Betreiberin sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich der folgenden Dienstleistungen:

- Bereitstellung von Infrastruktur (Heizung, Strom, Wasser etc.)

- Getränke (Wasser, Kaffee, Kakao, Tee)

- Nutzung der Telefonboxen

- Besprechungs- und Meetingräume nach Tarif und Verfügbarkeit

- Internetzugang, WLAN/LAN

- Drucker – gemäß des im Tarif festgelegten Freikontingentes

(3) Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif, der im Nutzungsvertrag vereinbart wird. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.

(4) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom, Internetzugang, allgemeiner Beleuchtung.

(5) Der/die Nutzer:in hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(6) Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung obliegt dem/der Nutzer:in.

(7) Die Arbeitsplätze werden sowohl flexibel als auch fest vergeben. Der Anbieter ist bei Buchung flexibler Arbeitsplätze nicht verpflichtet, die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Arbeitsplatzes zu gewährleisten.


§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Der Zugang zu dem Coworking Space ist je nach gewähltem Tarif mit separatem Transponder/ Schlüsselkarte zu den jeweiligen tarifabhängigen Zutrittszeiten möglich.

(2) Der/die Nutzer:in erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Die Öffnungszeiten werden über die Homepage und Aushänge bekannt gegeben.

(3) Es ist nicht gestattet, in dem Gebäude zu nächtigen.

(4) Es gilt im gesamten Gebäude ein absolutes Rauchverbot.

(5) Die Hausordnung des Anbieters ist zu befolgen.


§ 4 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution

(1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG.

(2) Die aktuellen Preise können der Webseite, dem Nutzungsvertrag und dem Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden.

(3) Preisänderungen sind durch den Nutzungsgeber mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich oder in Textform anzukündigen. Dem Nutzer steht es frei, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.

(4) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsabschluss fällig. Die Gebühr für das Monatsticket ist am ersten Werktag nach Nutzungsbeginn fällig.

(5) Der/die Nutzer:in ermächtigt die Betreiberin zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der/die Nutzer:inkann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die der Betreiberin infolge der Nichteinlösung einer Lastschrift, aufgrund eines Widerspruchs oder aufgrund von Nichtzahlung entstehen, gehen zu Lasten des/der Nutzer:in.

(6) Der/die Nutzer:in kann die Zahlung auch per Banküberweisung, Kreditkarte oder EC-Karte vornehmen.

(7) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters.

(8) Eine Barzahlungsmöglichkeit gibt es nicht. Es kann nur am SumUp Terminal bargeldlos bezahlt werden.

(9) Der Betreiberin ist berechtigt, externe Dienstleister mit der Eintreibung überfälliger Zahlungen zu beauftragen.

(10) Bei Schlüsselkarten-/Transponderverlust ist für die Ersatzbeschaffung sowie die anfallenden Programmierarbeiten ein Pauschalbetrag in Höhe von 150,00 € zu entrichten. Diese Pauschale entsteht auch bei jedem, nur vorübergehenden Verlust der Schlüsselkarte/Transponder. Der Schlüssel ist mit Ablauf des gebuchten Tarifs am Empfang abzugeben oder in den Briefkasten der Betreiberin in einem verschlossenen Briefumschlag mit Datum und Absender einzuwerfen. Wird der Schlüssel nicht abgegeben, werden 150,00 € berechnet.

(11) Bei Verlust des Schließfachschlüssels fällt ein Pauschalbetrag von 100,00 € an.


§ 5 Dauer des Vertrages, Abschluss und Beendigung

(1) Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen - lediglich Einzelbuchungen sind Tagesbuchungen.

(2) Die Betreiberin kann in Ausnahmefällen den/die Nutzer:in verpflichten, seinen Arbeitsplatz zu Veranstaltungszwecken (Abendveranstaltungen) zur Verfügung zu stellen. Den/die Nutzer:in muss dazu in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vor Veranstaltung) informiert werden. Die Information kann persönlich, schriftlich, in Textform, über die Homepage oder per Aushang im Raum erfolgen. Bei Tagestarif-Nutzer:Innen müssen diese eigenständig die offiziellen Aushänge bzw. die Homepage des URBANWORKKREFELD beachten. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und dem URBANWORKKREFELD .

(3) Nutzungsverträge für TeamOffices sind schriftlich zu schließen. Andere Verträge zur Nutzung von Coworking-Arbeitsplätzten und Zusatzservices können schriftlich oder online geschlossen werden (Buchungsplattform auf urbanwork-krefeld.de).

(4) Der Vertragsschluss mit einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.

(5) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht der Betreiberin frei, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(6) Die Untervermietung an Dritte ist generell ausgeschlossen.

(7) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien schriftlich (Brief, Email) gemäß der im Tarif stehenden Frist gekündigt werden.

• DAYWALKER: bis 12:00 Uhr am Vortag

• NIGHTCRAWLER: bis 12:00 Uhr am Buchungstag

• FLEXDAYS, FLEXABO: 7 Tage zum Monatsende bis 12:00 Uhr

• FIXDESK: 14 Tage zum Monatsende bis 12:00 Uhr

• PROJECTCUBE: 3 Werktage vor Buchungstag

• TEAMOFFICE: 4 Wochen zum Monatsende bis 12:00 Uhr

(8) Die Betreiberin kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der/die Nutzer:in die Nutzungsgebühr nicht entrichtet oder gegen die AGBs verstößt.


§ 6 Datenschutz

(1) Die Betreiberin wird die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der/die Nutzer:in erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der/die Nutzer:in willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch die Betreiberin sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem/der Nutzer:in steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.


§ 7 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

(1) Die Nutzung der angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(2) Der/die Nutzer:in verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der im Coworking Space bereitgestellten Infrastruktur (EDV-Anschlüsse, Telefonanschlüsse, Telefone, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer:innen verursachen.

(3) Der/die Nutzer:in übernimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(4) Der/die Nutzer:in bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);

b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen innerhalb- und außerhalb des URBANWORKKREFELD .

c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die für das URBANWORKKREFELD bereitgestellten Infrastruktur

d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegt-Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sein denn der/die Nutzer:in ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

f. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung des Services und Infrastruktur des URBANWORKKREFELD;

h. Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;

i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

j. Blockchain Mining

k. Betrieb von Servern inkl. NAS-Systemen.


§ 8 Haftung

(1) Der/die Nutzer:in hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet

(2) In allen Fällen, in denen die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen verpflichtet ist, haftet die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Einsatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG unterbleiben. Sofern die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzer:in ersetzt der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(4) Die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG übernimmt keine Haftung bei Unterbrechung oder daraus resultierenden Schäden, welche durch unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefonanschlusses, der Internetanbindung, der Wasserversorgung oder der Heizung entstehen können, bei denen die Ursache bei den Lieferanten liegt.


§ 9 Versicherung

Die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH&Co. KG ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer:innen. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Ferner wird erbeten, dass der Nutzer eine private Haftpflichtversicherung bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhält und diese auch nachweist.


§ 10 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel

(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer:innen sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würden.

(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

(4) Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Stand: April 2022

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