Gastzugang
Geschäftsbedingungen und Konditionen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG für das Angebot „URBANWORKKREFELD“
§ 1 Allgemeines
(1) URBANWORKKREFELD – Das HomeTownOffice ist ein Angebot der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG, Neue Linner Str. 87, 47798 Krefeld, nachfolgend Betreiberin genannt. Die Betreiberin ist somit immer die GGK.
(2) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Betreiberin und dem/der jeweiligen Nutzer oder Nutzerin (nachfolgend generisch maskulin „Nutzer“ genannt) über Arbeitsplätze, Büroflächen, Besprechungs- und Veranstaltungsräume sowie Postservices. Betreiberin und Nutzer werden gemeinsam als „Vertragspartner“ bezeichnet.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften).
(4) Die Arbeitsplätze, Büroflächen und Räume dürfen nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebszwecks ist nicht zulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Betreiberin zur fristlosen Kündigung.
(5) Eine zwischen den Vertragspartnern zu Stande kommende Nutzungsvereinbarung ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle der GGK. Der Nutzer akzeptiert, dass dieser Vertrag kein Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Nutzers in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und der Dienstleistungen sind die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, Büroflächen und Besprechungsräumlichkeiten einschließlich der folgenden Dienstleistungen:
a. Bereitstellung von Infrastruktur (Heizung, Strom, Wasser etc.)
b. Getränke (Wasser, Kaffee, Kakao, Tee)
c. Besprechungsräume nach Tarif und Verfügbarkeit
d. Internetzugang, WLAN/LAN
e. Nutzung der Telefonboxen
f. Gewährung eines Geschäftssitzes
g. Nutzung von Postfächern – je nach Tarif mit Abholung, Nachsendung oder Scan-Versand
h. Nutzung von Schließfächern
(2) Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif, der der Nutzungsvereinbarung zu Grunde liegt. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
(3) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom, Internet-Zugang sowie allgemeiner Beleuchtung.
(4) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Nutzungsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(5) Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung obliegt dem Nutzer.
(6) Die Arbeitsplätze werden sowohl flexibel als auch fest vergeben. Die Betreiberin ist bei der Buchung flexibler Arbeitsplätze nicht verpflichtet, die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Arbeitsplatzes zu gewährleisten.
(7) Für die Nutzung von Einzelarbeitsplätzen kann auch ein „Unternehmenspaket“ abgeschlossen werden, das 75, 150 oder 300 Tagestickets pro Quartal umfasst. Daraus können pro Tag maximal 5 Einzeltickets gezogen werden.
(8) Aus dem Kontingent nicht genutzte Tickets verfallen zum Ende des Folgequartals.
§ 4 Nutzung von Besprechungsräumen
(1) Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen wird mit einer schriftlichen Bestätigung per Mail durch die Betreiberin für beide Seiten bindend. Alle Angebote der Betreiberin sind freibleibend.
(2) Wird bei Buchung eine gewerbliche Vermittlung seitens des Nutzers zwischengeschaltet, so haftet diese gesamtschuldnerisch mit dem Nutzer für alle Verpflichtungen aus der Nutzungsvereinbarung.
(3) Die Nutzung von Besprechungsräumlichkeiten wird halb- oder ganztägig angeboten. Ab einer Überziehungszeit von 30 Minuten wird die halbtägige Buchung als ganztägige Buchung gewertet und entsprechend berechnet.
§ 5 Nutzung von Postfächern
(1) Die Betreiberin kann Nutzern einen Geschäftssitz gewähren. Dieser ist an die Nutzung eines Postfachs gebunden. Damit erwirbt der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit die Geschäftsadresse
Firmenname
Lohstraße 25
47798 Krefeld
zu nutzen. Darin inbegriffen ist das Recht, die Adresse bei allen Anmeldungen und Eintragungen wie Gewerbe- oder Handelsregistereintragungen als Geschäftsadresse anzugeben.
(2) Alle an den Nutzer eingehende Post, insbesondere von Notaren, Justiz-, Verwaltungs- oder Finanzbehörden, werden von der Betreiberin entgegengenommen. Die Betreiberin übergibt solche Poststücke persönlich dem Nutzer, leitet sie an eine Wunschadresse weiter oder versendet einen Scan der Sendung per E-Mail.
(3) Damit die Betreiberin die Post öffnen, einscannen und per E-Mail versenden darf, ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. Ein entsprechendes Formular wird bei Buchung bereitgestellt.
(4) Das Personal der Betreiberin ist dabei nicht berechtigt, vom Inhalt der Schreiben Kenntnis zu nehmen. Im Fall einer vereinbarten direkten oder Scan-Nachsendung von Schriftstücken und Zustellungen kann der Nutzer die Betreiberin zudem schriftlich autorisieren, Zusendungen, die im ungeöffneten Zustand eindeutig als Dialogpost oder Werbesendung identifiziert werden können, von der Nachsendung auszuschließen.
(5) Unter der Voraussetzung des pünktlichen Versands nach § 5 Abs. 2 verzichtet der Nutzer auf sämtliche Ansprüche gegen die Betreiberin, die daraus resultieren könnten, dass Schriftstücke an den Geschäftssitz zugestellt wurden oder er nicht über den Inhalt der Schriftstücke informiert wurde. Mit Beendigung der Nutzungsvereinbarung erlischt auch die Annahmeerlaubnis für Schriftstücke und Zustellungen. (6) Die Tarife staffeln sich nach folgenden Leistungen:
a. Geschäftssitz im URBANWORKKREFELD mit ausschließlicher Annahme sämtlicher Briefpost und Zurücklage für die persönliche Abholung zu den Öffnungszeiten.
b. Geschäftssitz im URBANWORKKREFELD, Annahme, Zurücklage und Zusendung der aufgelaufenen Briefpost als Sammel-Postsendung im Großbrief (bis 500g) 1 x wöchentlich am letzten Werktag einer Arbeitswoche an eine Adresse in Deutschland.
c. Geschäftssitz im URBANWORKKREFELD, Annahme, Zurücklage und Zusendung der gescannten Inhalte der aufgelaufenen Briefpost per E-Mail (als PDF) innerhalb von 2 Werktagen nach Posteingangstag mit Empfangsbestätigungsanfrage. Ausgeschlossen von diesem Service sind Kataloge, Zeitschriften, etc. und Papierformate > DIN A 4. Im Tarif ist das Einscannen von bis zu 20 Sendungen pro Monat enthalten; darüber hinaus gehende Sendungen werden mit je 4 € in Rechnung gestellt. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass das E-Mail-Postfach über ausreichend Speicherplatz verfügt. Bei entsprechendem Nichtzustellbarkeitshinweis bzw. ausbleibender Empfangsbestätigung wird ebenso wie bei größerem Datenvolumen > 15 MB einmalig ein übliches Transfertool verwendet. Die durch Scannen erzeugten Daten werden von der Betreiberin nach einem Zeitraum von 30 Tagen gelöscht. Die Originale werden nach 180 Tagen vernichtet.
(7) Die Betreiberin verpflichtet sich zur Wahrung der Geschäftsinteressen des Nutzers. Das schließt insbesondere das Bewahren von Geschäftsgeheimnissen und die Einhaltung aller Datenschutz- und Informationsschutzrichtlinien ein.
(8) Die Betreiberin ist aufgrund des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz (GWG)) verpflichtet, seine Nutzer und deren Hintermänner zu identifizieren, einer internen Risikoanalyse zu unterziehen und Verdachtsfälle auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die Behörden zu melden. Der Nutzer wird sämtlichen Anforderungen der Betreiberin, die auf den genannten Verpflichtungen beruhen, nachkommen.
§ 7 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Für den Zugang zum URBANWORKKREFELD erhält der Einzelnutzer eine separate Transponder/Schlüsselkarte. Bei Konferenzraumbuchungen ist der Zugang für die Teilnehmer während der vertraglich vereinbarten Zeiten ohne Transponder/Schlüsselkarte möglich.
(2) Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Die Öffnungszeiten werden über die Homepage und Aushänge bekannt gegeben.
(3) Es ist nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des URBANWORKKREFELD zu nächtigen.
(4) Es gilt im gesamten Gebäude ein absolutes Rauchverbot.
(5) Die Hausordnung der Betreiberin ist zu befolgen.
(6) Beim Betreten der Räumlichkeiten der Betreiberin gelten ggf. Schutzverordnungen und Zugangsregelungen.
§ 8 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Ausgleich bei Schlüsselverlust
(1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise der Betreiberin.
(2) Die aktuellen Preise können der Webseite, der Nutzungsvereinbarung und dem Preis-/ Leistungsverzeichnis entnommen werden.
(3) Die Betreiberin ist zur Änderung der Preise berechtigt. Gründe für die Preisanpassung sind Veränderungen für Personalkosten, Bewirtschaftungskosten und Dienstleistungsanpassungen. Berücksichtigt werden sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen. Preisänderungen sind durch die Betreiberin mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich oder in Textform anzukündigen. Dem Nutzer steht es frei, die Nutzungsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungsinformation zu kündigen. Die Nutzungsvereinbarung endet dann mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises. Ohne Kündigung gelten die neuen Vergütungen ab Einführungsdatum.
(4) Der Nutzer ermächtigt die Betreiberin zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Bei Widerruf gehen Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die der Betreiberin aufgrund von Nichtzahlung infolge der Nichteinlösung der Lastschrift entstehen, zu Lasten des Nutzers.
(5) Der Nutzer kann die Zahlung auch per Banküberweisung, Kreditkarte oder EC-Karte vornehmen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
(6) Die Betreiberin ist berechtigt, externe Dienstleister mit der Eintreibung überfälliger Zahlungen zu beauftragen.
(7) Bei Schlüsselkarten-/Transponderverlust ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Alle Schlüssel/Transponderkarten sind mit Ablauf des gebuchten Tarifs am Empfang abzugeben oder in einem verschlossenen Briefumschlag mit Datum und Absender in den Briefkasten in der Lohstraße 25 (Erdgeschoss) einzuwerfen. Werden der oder die Transponderkarten nicht zurückgegeben, werden jeweils 50,00 € berechnet.
(8) Bei Verlust des Schließfachschlüssels werden 100,00 € berechnet.
§ 9 Dauer des Vertrages, Abschluss und Beendigung
(1) Der Vertrag für Arbeitsplätze und Teambüros sowie Dienstleistungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Nutzungsvereinbarung zu Konferenz- oder Besprechungsräumlichkeiten gilt nur für den festgelegten Zeitraum.
(2) Alle Buchungen werden online geschlossen (Buchungsplattform auf www.urbanwork-krefeld.de).
(3) Die zweckbestimmte Nutzung eines Arbeitsplatzes löst auch ohne vorherige Buchung die Fälligkeit einer Tagestickegebühr aus.
(4) Eine Vereinbarung zwischen der Betreiberin und einer juristischen Person darf nur durch Vertretungsberechtigte vorgenommen werden.
(5) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung. Es steht der Betreiberin frei, den Abschluss einer Vereinbarung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
(6) Die Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
(7) Die Nutzungsvereinbarung kann von beiden Vertragsparteien schriftlich (Brief, E-Mail) gemäß der im Tarif stehenden Frist gekündigt werden:
Tarif für zeitlich und räumlich variable Arbeitsplätze: 7 Tage zum Monatsende
Tarif für einen fest vereinbarten Arbeitsplatz: 14 Tage zum Monatsende
Geschäftssitz-Service: 4 Wochen zum Monatsende
(8) Die Betreiberin kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Nutzer die Nutzungsgebühr nicht entrichtet oder gegen die AGB verstößt.
§ 10 Sonstige Kündigungsrechte
(1) Die Betreiberin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Vertrag außerordentlich, auch schon vor Vertragsbeginn, zu kündigen, beispielsweise falls ...
a) höhere Gewalt oder andere von der Betreiberin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) Verstöße gegen die Hausordnung erfolgen.
(2) Die Betreiberin hat den Nutzer von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Schadensersatz gegen die Betreiberin, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(4) Storniert der Nutzer Konferenz- oder Besprechungsraumbuchungen, gilt:
a) Bis zu 2 Werktage (Samstag wird nicht als Werktag gezählt) vor dem gebuchten Termin kann kostenfrei storniert werden.
b) Bei weniger als 2 Werktagen (Samstag wird nicht als Werktag gezählt) bis zum gebuchten Termin fallen 50 % der Raumnutzungsgebühr an.
c) Bei nicht erfolgter Absage und Nichterscheinen wird die Raumnutzungsgebühr zu 100 % berechnet.
d) Außerdem behält sich die Betreiberin vor, das ggfs. gebuchte Catering in voller Höhe zu berechnen, sollten dem Caterer bereits Kosten entstanden sein.
§ 11 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände
(1) Die Betreiberin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände des Nutzers keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Nutzer dies, darf die Betreiberin die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Nutzers vornehmen.
(3) Verbleiben die Gegenstände in den Konferenz-/Besprechungsräumlichkeiten, kann die Betreiberin für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Betreiberin wird die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch die Betreiberin sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt. (3) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
(4) Zur Sicherheit wird der Eingangsbereich außerhalb der Öffnungszeiten durch eine Videokamera überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Der Nutzer stimmt einer Kameraüberwachung zu.
§ 13 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur (EDV- Anschlüsse, Telefonanschlüsse, Telefone, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
(3) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen innerhalb – und außerhalb des URBANWORKKREFELD.
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die für das URBANWORKKREFELD bereitgestellten Infrastruktur.
d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegt-Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sein denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
f. Illegaler Zugriff auf urheberrechtlich geschützten Daten.
g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung des Services und Infrastruktur des URBANWORKKREFELD.
h. Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern im URBANWORKKREFELD, insbesondere deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
i. Angabe von falschen Identitätsdaten.
j. Blockchain Mining
k. Betrieb von Servern inkl. NAS-Systemen.
§ 14 Haftung
(1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Abschluss der Vereinbarung eingehend in Augenschein genommen. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB, insbesondere wegen Mängeln, die aus einem erhöhten Geräuschpegel resultieren. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.
(2) In allen Fällen, in denen die Betreiberin im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen verpflichtet ist, haftet die Betreiberin nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Einsatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn der Betreiberin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Nutzers sowie auf die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vereinbarungsbeziehung zur Betreiberin unterbleiben. Sofern die Betreiberin von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Nutzungsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer die Betreiberin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt der Betreiberin die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Betreiberin von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(4) Die Betreiberin übernimmt keine Haftung bei Unterbrechung oder daraus resultierenden Schäden, welche durch unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefonanschlusses, der Internet-Anbindung, der Wasserversorgung oder der Heizung entstehen können, bei denen die Ursache bei den Lieferanten liegt.
(5) Der Nutzer haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch seine Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
§ 15 Versicherung
Die Betreiberin ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür ist der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung erforderlich und auf Nachfrage nachzuweisen (private Haftpflichtversicherung bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung).
§ 16 Widerrufsrecht
Sofern der Nutzer Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG, Neue Linner Str. 87, 47798 Krefeld, E-Mail: info@urbanwork-krefeld.de, Telefon: +49 2151 82074-70) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Miet- und Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Miet- und Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Miet- und Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG, Neue Linner Str. 87, 47798 Krefeld, E-Mail: info@urbanwork-krefeld.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Miet-/Dienstleistung (*) ________________________________________ — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum ________________________________________ (*) Unzutreffendes streichen
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Miet- und Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Miet- und Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Miet- und Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
§ 17 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Betreiberin und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würden.
(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(4) Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stand: September 2023
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die URBANWORKKREFELD diese Website bereitstellt.
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